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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen UBW – Ulukoc Bau Wittlich, Händelstraße 44, 54516 Wittlich(nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Bauleistungen, Erdarbeiten, Pflasterarbeiten und Garten- und Landschaftsbauarbeiten.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

2. Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Ausführung zustande.

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wesentliche Überschreitungen des Kostenvoranschlags werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten für die Ausführung der Bauleistungen die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) in der jeweils geltenden Fassung.

4. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

Bei umfangreicheren Aufträgen sind Abschlagszahlungen nach Baufortschritt vereinbar. Die Schlussrechnung wird nach Abnahme der Leistung gestellt.

5. Ausführungsfristen

Ausführungsfristen werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt, widrige Witterungsverhältnisse oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

6. Abnahme und Gewährleistung

Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abnimmt und keine wesentlichen Mängel geltend macht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Jahre ab Abnahme, soweit nicht abweichend vereinbart. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens bei der Abnahme schriftlich zu rügen.

7. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Materialien und eingebauten Teilen vor, soweit dies rechtlich möglich ist.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wittlich.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: April 2026